Kosten & Erstattung

Die Kosten richten sich nach Zeit und Umfang der Therapie und werden bei entsprechender Versicherung in der Regel von privaten Kassen oder Zusatzversicherungen übernommen.

Bitte klären sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, ob Behandlungen durch Heilpraktiker bezahlt werden.
Die Kostenabrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Wenn Sie die Behandlungskosten selbst tragen müssen, informiere ich Sie selbstverständlich vorab über die Preise und lege mit Ihnen zusammen einen angemessenen Kostenrahmen fest. Bitte sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Private Zusatzversicherungen

Durch immer stärkeren Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenkassen kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein. Je nach Versicherung erstatten diese die gesamte Rechnung oder einen Teil davon.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten beim Heilpraktiker nicht.

Bei Beamten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten durch die Beihilfeversicherung übernommen werden. Auch in diesem Fall sollten Sie sich vorab über die Höhe der erstattungsfähigen Kosten informieren.

Für eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme durch eine private Versicherung kann von meiner Seite keine Garantie gegeben werden.
Forderungen aus entstandenen Behandlungskosten bleiben, unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch private Kostenträger gegenüber dem Patienten bestehen.